EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

Die Ware besteht aus einer 48,26 cm (19 Zoll) langen, rechteckigen Stahlplatte und rechteckigen Kunststoffklammern. Die Klammern sind im rechten Winkel zur Platte angebracht und haben an ihrer kurzen Seite gegenüber der Platte eine Öffnung. An beiden Enden der Platte befinden sich Bohrungen, die es ermöglichen, die Platte auf Stahlschränke von gleicher Länge wie die Ware (19 Zoll), die in der Telekommunikation, Datenverarbeitungssystemen usw. verwendet werden können, aufzuschrauben. Die Ware ist zur Ordnung von Kabeln in den Schränken bestimmt.

Die Stahlplatte verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter, da sie es ist, die an den Schränken befestigt wird und die Klammern festhält. Zur Position 8302 gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind.

Daher wird die Ware in den KN-Code 8302 42 00 als andere Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel eingereiht (Durchführungsverordnung (EU) 2019/643, Amtsblatt L 110 vom 25.4.2019). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 2,7%.